Diffamierende Berichterstattung

Diffamierende Berichterstattung

RSH-Info

Die heutige bundesweite Berichterstattung über den schrecklichen Vorfall am vergangenen Samstag am Kölner Hauptbahnhof ist ein Hohn. Ungeprüft wurde eine Falschmeldung übernommen, wonach es sich bei dem geschädigten 19jährigen um einen gewaltbereiten Hooligan gehandelt habe. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, er sei selbst schuld an der Situation.

Tatsache ist, dass der Geschädigte (Mitglied der RSH) noch nie strafrechtlich verurteilt wurde. Die Nürnberger Polizei hat ausdrücklich bestätigt, dass die Pressemeldung der Deutschen Presseagentur von gestern falsch ist.

Über den für den Fall zuständigen RSH-Anwalt wurde daher die Deutsche Presseagentur aufgefordert, die Meldung zu widerrufen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung noch am heutigen Tage abzugeben.

Es macht fassungslos, dass es offenbar wichtiger ist, spektakuläre Schlagzeilen zu produzieren, anstatt darüber nachzudenken, was damit dem 19jährigen, seiner Familie und seinen Freunden angetan wird. Er hat gerade seinen Arm verloren und ist fast gestorben, da muss man nicht noch zu Unrecht deutschlandweit diffamiert werden.

Heftig zu kritisieren ist allerdings auch die Presse, die ungeprüft Meldungen übernimmt. Es wäre ein Leichtes gewesen, beispielsweise einmal bei der Rot-schwarzen Hilfe anzufragen, ob Informationen bekannt sind.

Rot-Schwarze-Hilfe – Diffamierende Berichterstattung