Transparenzoffensive zur Überarbeitung der SV-Richtlinien

Transparenzoffensive zur Überarbeitung der SV-Richtlinien

Vor rund zwei Wochen meldeten wir, die Fanszenen Deutschlands, uns bereits mit einer Stellungnahme bezüglich der in Hinterzimmern des DFB erarbeiteten neuen Stadionverbots-Richtlinie. Seitdem herrscht vor allem eins: Stille.

Zwar hat die DFL erstaunlich schnell – bereits am Freitag der Veröffentlichung unserer Stellungnahme – mit einem internen Schreiben an die Vereine reagiert. Die große Chance, nun endlich mit offenen Karten zu spielen, wurde jedoch abermals vertan.

Nun ist es für uns nichts Neues, dass wir Fans in Entscheidungen oder Prozesse der DFL nicht eingebunden werden. Dass allerdings selbst Vereine – teilweise gänzlich – außen vor gelassen werden, ist durchaus verwunderlich.

Das besagte Schreiben der DFL verbreitet dabei auch ganz bewusst Lügen. So ist beispielsweise die Rede davon, die Vereine „umfassend über mögliche Änderungen“ informiert zu haben. Tatsächlich sind allerdings kritische Vereinsvertreter mit irreführenden Falschaussagen aufs Glatteis geführt und kaltgestellt worden. Auch eine erwähnte Videokonferenz fand lediglich im Monologform statt, ohne die Chance auf Rückfragen.

Im Gegensatz zur DFL haben wir die vergangenen Tage genutzt und sind mit unseren Vereinen ins Gespräch gegangen. Die Erkenntnis daraus: Bis heute wissen die Vereine über die geplanten Veränderungen in der SV-Richtlinie nicht oder bestenfalls nur rudimentär Bescheid! Da passt es ins Bild, dass auch im Rahmen der Regionalkonferenzen in der Woche vom 16. bis 20. Februar 2026 in Frankfurt Informationen zur Überarbeitung der Stadionverbots-Richtlinien Fehlanzeige blieben.

Nun ist es natürlich schwierig, über Sachen zu urteilen, deren Inhalt man nicht kennt. Die DFL spricht gerne von „Transparenz“ – doch versagt dann gleich im ersten Schritt, diese zu schaffen.

Als transparenzliebende Fans sehen wir uns somit in der Pflicht, nun unsererseits mit einer Transparenzoffensive Licht ins Dunkel zu bringen. Denn wir wissen ganz genau Bescheid, welche Maßnahmen geplant sind.

Daher möchten wir im Folgenden Paragraphen aus dem Entwurfspapier der DFL zitieren:
2 (3) beschreibt die Errichtung einer Stelle, welche dazu ermächtigt und verpflichtet wird, entsprechende Entscheidungen im Zusammenhang mit Stadionverboten zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen. Tätig werden soll diese sogenannte „Fachaufsicht“ selbstständig, auf Antrag einer lokalen SV-Kommission oder auf Antrag der Polizei oder anderer Strafverfolgungsbehörden.
Die zentrale Fachaufsicht ist gemäß des Abschnitts b) weisungsbefugt gegenüber den lokalen Stadionverbots-Kommissionen. Bei Nicht-Einhaltung einer Weisung kann die Fachaufsicht die entsprechenden Maßnahmen treffen.

Es lässt sich also festhalten: Sollte dieser Paragraph so umgesetzt werden, werden die lokalen Stadionverbots-Kommissionen de facto zum Papiertiger. Spätestens wenn der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, per Antrag die Fachaufsicht einzuschalten, verlieren die lokalen Kommissionen ihre Bedeutung!
5 (vormals §4) (3) legt fest, dass ein Stadionverbot auszusprechen ist, wenn die Stadionverbotskommission (lokal oder zentral) Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Strafverfolgungsbehörden erlangt. Zwar ist die Rede von der „Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls“, grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass hiermit die Vergabe von Stadionverboten nach dem Gießkannen-Prinzip ermöglicht wird. Denn bei Nicht-Erteilung eines Stadionverbots, etwa weil die lokale Stadionverbots-Kommission den Fortgang des Ermittlungsverfahrens oder den Ausgang des etwaigen, folgenden Gerichtsverfahrens abwarten möchte, kann die Polizei die Fachaufsicht anrufen und diese zieht dann die Aussprache der Stadionverbote an sich. Dass Ermittlungsverfahren eingestellt werden oder in Freisprüchen enden können, interessiert Verbände, Politik und Polizei bei der „Präventivmaßnahme“ Stadionverbot nicht.

5 (vormals §4) (4) besagt zudem, dass Stadionverbote sogar ausgesprochen werden können, ohne dass ein Ermittlungs- oder sonstiges Verfahren eingeleitet wurde. Hierfür sollen künftig Ingewahrsamnahmen oder Aufenthaltsverbote ausreichen. Im Kontext der vergangenen Wochen, in denen vermehrt Fanszenen aus fadenscheinigen Gründen an ihrer Auswärtsreise gehindert wurden, würde dieser Paragraph das Tor für den Ausschluss großer Fangruppen öffnen. Und eins ist sicher: Sobald der Polizei dieser Hebel in die Hand gelegt wird, wird sie ihn auch nutzen!
Dies sind nur kurze Auszüge aus dem insgesamt 9 Seiten langen Dokument. Wir möchten diese aber mit unserer Stellungnahme öffentlich machen, um aufzuzeigen, was sich hinter verschlossenen Türen zusammenbraut. In Kraft treten sollen diese Maßnahmen bereits zum 1. Juli 2026, was einen ambitionierten Zeitplan bei zugleich herrschender Intransparenz bedeutet.

Da wir den Glauben an eine diskussionsorientierte Lösung bei DFL, DFB und Politik schon längst verloren haben, nehmen wir daher unsere Vereine in die Pflicht, sich diesen geplanten Maßnahmen entschieden und mit allen Mitteln entgegenzustellen!

Die Fanszenen Deutschlands im März 2026